Corona Update April 2022

Liebe Mitglieder,
Rehasportteilnehmer und Patienten,

wie jeder sicherlich schon mitbekommen hat, sind die Coronaauflagen bis auf weiteres zu einem großen Teil aufgehoben worden.

Das bedeutet für unseren Trainingsbetrieb, dass wir von der Pflicht entbunden sind, Impf-, Test- und Genesenennachweise zu kontrollieren.

Uns ist es wichtig, dass Sie sich beim Training sicher und gut aufgehoben fühlen!

Da wir eine medizinische Einrichtung sind, besteht bei uns weiterhin Maskenpflicht.

Lediglich am Trainingsgerät darf die Maske abgenommen werden.

In unseren Kursen gilt weiterhin uneingeschränkte Maskenpflicht , auch die maximale Anzahl an Personen in unseren Kursen wird nicht verändert.

Bitte beachtet weiterhin alle allgemein gültigen Hygienemaßnahmen und Verhaltensregeln für ein achtsames Miteinander.

Im Namen aller Mitarbeiter des
Gesundheitszentrums Fischer

Corona Update

Liebe Teilnehmer am Fitnesstraining und Rehabilitationssport, die neueste Corona Schutzverordnung ist gestern veröffentlich worden.

Diese verlangt für Sport im Innenbereich weiterhin die 2G plus Regel.  Das bedeutet zusätzlich zur Immunisierung den Nachweis eines negativen Schnelltest Ergebnisses (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden). Für Personen mit einer Auffrischungsimpfung (Boosterimpfung) und für Genesene innerhalb von 3 Monaten gilt diese Regel ab Donnerstag, den 13.1.2022 nicht mehr. Es ist kein weiterer Testnachweis nötig.

Für den Heilmittelbereich ändert sich diesbezüglich nichts. Dies bedeutet, dass Physiotherapie wie bisher und auch das Training auf Rezept (KGG oder T- Rena) weiterhin ohne Testnachweis möglich ist. Auch die Maskenpflicht in den Kursen und während des Trainings gilt weiterhin (mit Ausnahme für die Teilnehmer am Herzsport).

Mit sportlichen Grüßen und bleiben Sie gesund,

Andreas Fischer

Corona News – Januar 2022

Liebe Teilnehmer am Fitnesstraining und Rehabilitationssport,

nach den Feiertagen holt uns die Realität in Form der neuen Corona Schutzverordnung ein. Diese verlangt für Sport im Innenbereich ( auch für den ärztlich verordneten Rehabilitationssport) seit heute die 2G plus Regel.  Das bedeutet zusätzlich zur Immunisierung den Nachweis eines negativen Schnelltest Ergebnisses (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden).

Für den Heilmittelbereich ändert sich diesbezüglich nichts. Dies bedeutet, dass Physiotherapie wie bisher und auch das Training auf Rezept (KGG oder T- Rena) weiterhin ohne Testnachweis möglich ist.

Bleiben Sie gesund.

Andreas Fischer

2G-Regel

Liebe Mitglieder und Kursteilnehmer,

In § 4 (2) ff. der Coronaschutzverordnung sind die Zugangsbeschränkungen und Testpflichten für Einrichtungen, Angebote und Tätigkeiten und somit auch für den Freizeitbereich und den Sport geregelt. Allgemein gilt ab dem 24.11.2021: Die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) auf und in Sportstätten sowie im öffentlichen Raum (außerhalb von Sportstätten) ist nur noch unter Einhaltung der 2G-Regelung gestattet. Somit ist der gesamte Amateursport nur noch immunisierten Personen (nachweislich geimpft oder genesen) vorbehalten.

Auf Grund der neuen Verordnung gilt damit, für alle Teilnehmer am Fitnesstraining, Rehabilitationssport (auch mit ärztlicher Verordnung) und unseren Präventionskursen ohne Rezept, die 2G Regel. Davon ausgenommen sind weiterhin u.a. alle Patienten, die mit einem Heilmittelrezept oder T-RENA behandelt werden.

Falls noch nicht geschehen melden Sie sich bitte bei uns mit den aktuellen Nachweisen.

Ansonsten freuen wir uns, dass der Therapie-, Kurs- und Trainingsbetrieb mit den bekannten Einschränkungen weiter stattfinden kann!

Bleiben Sie Gesund

Ihr Gesundheitszentrum Team

Steigende Inzidenzen im Oberbergischen Kreis

Aufgrund des steigenden Inzidenz Wertes (seit gestern über 300) im Oberbergischen Kreis bitten wir alle Teilnehmer am Rehasport, den Kursen und Trainierenden im Trainingsbereich auch während der Übungen wieder eine medizinische Maske zu tragen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis für diese Maßnahme, die alle Anwesenden Mitarbeiter, Patienten und Kunden vor einer Infektion mit den Coronavirus schützen soll. Wir halten Sie über weitere Schritte auf dem Laufenden.

Ihr Team Gesundheitszentrum.

NUR 3G

Für den Bereich der Physiotherapie, die Trainingsfläche und den Kursbereich gemäß der Corona-Schutzverordnung vom 17.08.2021 (in der ab dem 15.09.2021 gültigen Fassung) sind wir dabei zur Einhaltung der sogenannten 3G-Regeln (geimpft, genesen oder getestet) verpflichtet:

  • Nachweis über den vollständigen Impfschutz
  • Nachweis über eine vollständige Genesung, nicht älter als 6 Monate
  • Nachweis über einen PoC-Schnelltest ("Bürgertest"), PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden

Corona Update: August 2021

Liebe Teilnehmer am Rehasport, an den Sportkursen und im Fitnessstudio,

die gute Nachricht vorweg: das Gesundheitszentrum Fischer wird trotz steigender Fallzahlen weiter Fitnesssport und Rehabilitationssport anbieten.

Wir befinden uns ab morgen, also Donnerstag, den 12.8.2021 im Oberbergischen Kreis in der Inzidenzstufe 2. Das bedeutet, dass alle Besucher der Kurse und des Trainingsraumes einen negativen Testnachweis (nicht älter als 48 Stunden) erbringen müssen oder geimpft oder genesen sein müssen. Falls Sie die Genesung oder die Impfung noch nicht bei uns nachgewiesen haben, holen Sie das bitte bei Ihrem nächsten Besuch nach.

Beachten Sie bitte auch weiterhin, dass das Tagen einer medizinischen Maske und der Mindestabstand von 1,5m im Gebäude Pflicht ist.

Ich hoffe, dass wir alle gesund bleiben und den für die Gesundheit so wichtigen Sport ohne weitere Beschränkungen durchführen können.